Für die Erarbeitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir mit einer kompetenten Steuerkanzlei.
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung.
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